Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines, Geltungsbereich
    1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
    2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  2. Art, Umfang und Abnahme der Leistung
    1. Alle Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag wie vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, festgelegt werden.
    2. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich begründete Einwände erhebt.
  3. Gewährleistung
    1. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet.
    2. Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. 
    3. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Preise
    1. Die vereinbarten Preise sind bindend. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist enthalten.
    2. Der Auftraggeber verpflichtet sich Rechnungen ohne Abzug 10 Tage nach Rechnungseingang zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Der Auftraggeber hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen.
    3. Monatliche Teilbeträge sind spätestens am letzten Tag des laufenden Monats fällig.
  5. Schlussbestimmungen
    1. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers. Das selbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschlang hat oder Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg, dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
  6. Datenspeicherung
    1. Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.